Rezeptverordnungen
Wir nehmen alle Verordnungen die zur Physiotherapie ausgestellt sind entgegen. Dabei ist es unwichtig, ob die Verordnung in unserem Haus oder von einer externen Praxis ausgestellt wurde. Um Ihnen die Terminvereinbarung zu vereinfachen, beachten Sie bitte die unten stehenden Hinweise zu den Verordnungen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ein Badetuch und gerne bequeme Kleidung mit.
Tipp: Haben Sie eine bevorstehende OP oder einen Reha-Aufenthalt und einen anschließenden dringenden Behandlungsbedarf? Dann melden Sie sich bitte frühzeitig für die Terminvereinbarung. Bringen Sie dafür in Erfahrung was für eine Therapie bei Ihnen geplant ist (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, usw.), dann können wir auch ohne Verordnung die Termine im Voraus planen.
Informatives:
- Die von uns angegebene Behandlungsdauer beinhaltet neben der Behandlungszeit auch die Dokumentation der Behandlungsinhalte. Durch die Behandlung der Elektro-, Wärme-, Kältetherapien kann sich Ihr Termin bis zu 20 Minuten verlängern.
- Denken Sie bei der Krankengymnastik am Gerät an Sportkleidung, Sport-/ bzw. Hallenschuhe und ein Handtuch.
- Falls Sie Erkältungssymptome haben (auch Husten, Schnupfen, Heiserkeit), bitten wir Sie den Termin frühzeitig abzusagen.
- Terminabsagen erfolgen grundsätzlich direkt an die CMC Corzilius Physiotherapie. Diese bitte min. 24 Stunden im Voraus. Anderenfalls müssen wir den Terminausfall privat in Rechnung stellen.
Rezeptverordnung für Gesetzlich Versicherte
Das Rezept hat in der Regel einen blauen oder rosa Druck und es gehören zwei Seiten dazu. Auf der ersten Seite stehen Ihre Versichertendaten sowie die relevanten Informationen zu Ihrer Therapie (Diagnose, verordnete Therapiemaßnahme, usw.). Auf der zweiten Seite schreiben wir Ihre Termindaten pro Termin auf, die Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Beide Seiten werden dann nach Beendigung der Therapie an Ihre zuständige Krankenkasse geschickt.
Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung (siehe Punkt 1) und der ersten Behandlung dürfen maximal 28 Tage liegen. Es sei denn, ein dringlicher Behandlungsbedarf wurde angekreuzt (Punkt 2). In diesem Fall muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen.
Falls Sie diese Zeit überschritten haben, muss das Rezept vom Arzt geändert werden.
Eine Behandlungsunterbrechung darf nur einmal erfolgen (Therapiepause von über einer Woche).
Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung bei Heilmitteln befreit? Dann bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihre Befreiungskarte mit. Anderenfalls haben Sie pro Verordnung eine Zuzahlung zu entrichten, die sich nach dem Gesamtrezeptwert berechnet.
Achtung: Bei Verordnungen über "Entlassmanagement", wenn Sie aus einem Krankenhaus entlassen werden, muss die Behandlung innerhalb von 7 Tagen beginnen und innerhalb von 12 Tagen mit allen Terminen abgeschlossen sein. Hier darf keine Behandlungsunterbrechung erfolgen.
Rezeptverordnungen für Privat Versicherte
Verordnungen für Privat Versicherte können optisch ganz unterschiedlich aussehen. Wichtig ist hierbei, dass Ihre Versichertendaten, die Diagnose sowie die verordnete Therapiemaßnahme vorhanden und gut leserlich sind. Auch private Verordnungen haben eine Gültigkeitsfrist. Diese Verordnungen müssen nach dem Ausstelldatum innerhalb von 3 Monaten beginnen. Unterbrechungen können ebenfalls bis zu max. 3 Monate erfolgen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Erreichung des Therapieerfolgs für die Krankenkasse nachvollziehbar sein muss.
Rezeptverordnung für Arbeitsunfälle (BG)
Falls Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, ist das ein Fall für die Berufsgenossenschaft (BG). Das kann während der Arbeit oder auch auf dem Arbeitsweg vorkommen. Hierfür suchen Sie dann einen Arzt auf, der für BG-Fälle zugelassen ist.
Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 7 Tage liegen. Es sei denn, es wurde ein anderer Behandlungsbeginn eingetragen (Punkt 1).
Falls Sie diese Zeit überschritten haben, muss das Rezept vom Arzt geändert werden.
Eine Behandlungsunterbrechung darf nur einmal erfolgen, max. 10 Tage (nur im Krankheitsfall).